Grenzenlose Zusammenarbeit: Mitarbeiterentsendung West- und Osteuropa – am Beispiel von Frankreich & Polen am 21.04.2026
Im internationalen Geschäftsumfeld sind rechtliche und administrative Rahmenbedingungen für die Entsendung von Mitarbeitern von entscheidender Bedeutung. Insbesondere wenn es um die Entsendung nach Frankreich und Polen geht, müssen Unternehmen auf die jeweiligen nationalen Vorschriften im Bereich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Meldepflichten achten. Unsere Veranstaltung „Grenzenlose Zusammenarbeit“ bietet Ihnen umfassende Informationen zu diesen Themen und stellt sicher, dass Ihre Entsendungsprozesse reibungslos und gesetzeskonform ablaufen.
Was erwartet Sie?
- Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen in Frankreich und Polen: Lernen Sie die arbeitsrechtlichen Vorschriften kennen, die für die Entsendung von Mitarbeitern in diese beiden Länder gelten. Wir behandeln Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Mindestlöhne, Kündigungsrechte und Urlaubstage – spezifisch zugeschnitten auf Frankreich und Polen.
- Sozialversicherungsrechtliche Aspekte: Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Sozialversicherungsbeiträge, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen bei der Entsendung von Mitarbeitern. Welche Regelungen gelten, wenn Mitarbeiter von Deutschland nach Frankreich oder Polen entsendet werden? Wie können Doppelversicherungen vermieden werden? Unsere Experten erklären, wie Sie die richtigen Verfahren einhalten.
- Meldepflichten bei der Entsendung: Bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland sind zahlreiche Meldepflichten zu beachten – sowohl in Deutschland als auch in den Zielländern. Erfahren Sie, welche Formalitäten notwendig sind, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie die rechtlichen Anforderungen korrekt umsetzen, um Sanktionen zu vermeiden.
- Einzelgespräche mit AHK-Experten: Nutzen Sie die Möglichkeit, in individuellen Gesprächen mit den Experten der AHK spezifische Fragen zu Ihrem Entsendungsprozess zu klären. Wir geben Ihnen praxisorientierte Ratschläge, um Unsicherheiten zu beseitigen und Ihre Entsendungen effizient und rechtssicher zu gestalten.
Aktuelle Entwicklungen und Best Practices: Unsere Experten geben Ihnen einen Überblick über neue Gesetzesänderungen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich und Polen. Profitieren Sie von Best Practices und praxisnahen Tipps, die Ihnen helfen, Ihre Entsendungsstrategien kontinuierlich zu optimieren.
Zielgruppe:
Diese Veranstaltung richtet sich an Personalverantwortliche, Geschäftsführer, HR-Manager sowie alle Fachleute, die für die Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich und Polen verantwortlich sind. Sie bietet Ihnen wertvolle Informationen, die Ihnen helfen, die rechtlichen Herausforderungen der Mitarbeiterentsendung zu meistern und Ihre Unternehmensprozesse in Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen Vorschriften zu gestalten.
Warum sollten Sie teilnehmen?
Die Entsendung von Mitarbeitern ist mit zahlreichen rechtlichen und administrativen Anforderungen verbunden. Die AHK-Experten bieten Ihnen praxisnahe und fundierte Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Entsendungen nach Frankreich und Polen reibungslos und ohne rechtliche Probleme verlaufen. Mit diesem Wissen können Sie potenzielle Risiken minimieren und die Entsendung Ihrer Mitarbeiter effizient und gesetzeskonform gestalten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kenntnisse über arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen zu erweitern, und profitieren Sie von persönlichen Gesprächen mit unseren Experten, die Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen bieten.
Referent: Roland Fedorczyk, AHK Polen
Referentin: Mathilde Rigaut, AHK Frankreich
AHK Polen & AHK Frankreich
Sprecher
Roland Fedorczyk
Mitglied der Geschäftsführung / Recht & Steuern @ Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer
Studierte deutsches und polnisches Recht in Hannover und Krakau mit den Schwerpunkten Internationales und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Zunächst als Rechtsanwalt in Berlin und später als Referent bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bonn (GTAI) befasste sich stets mit den Rechtsfragen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und Polen. Seit 10 Jahren ist er Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Steuern bei der AHK Polen sowie dortiges Geschäftsführungsmitglied. Für Einzelgespräche für folgende Themen steht er gerne zur Verfügung: - Mitarbeiterentsendung - Polnisches Arbeitsrecht (grenzüberschreitende Anstellung / International Payroll) - Unternehmensgründung in Polen - Unternehmensbesteuerung - Schiedsgerichtsbarkeit - Marktberatung / Wirtschaftsumfeld Polen
Mathilde Rigaut
Juristin @ Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer
Mein Name ist Mathilde Rigaut und ich bin Juristin bei der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer in Paris. Als Französin mit einer langjährigen Begeisterung für die deutsche Kultur unterstütze ich deutsche Unternehmen bei ihren Arbeits- und Sozialrechtlichen Aktivitäten in Frankreich - sei es bei der vorübergehenden Entsendung oder bei der dauerhaften Einstellung deren Mitarbeiter auf französischem Gebiet. Unser zweisprachiges deutsch-französisches Team bietet darüber hinaus ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, darunter die Begleitung von Unternehmen bei der Entsendung ihrer Mitarbeiter nach Frankreich, die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Frankreich oder Deutschland, die Gründung von Unternehmen in Frankreich, die Buchhaltung, die Erstellung von Umsatzsteuererklärungen, die Unterstützung bei der Personalsuche sowie die Vermittlung bei Handelsstreitigkeiten im Rahmen unseres Mediationszentrums.
Ansprechpartner/in IHK Schwaben
Claudia Glas
Länderreferentin / Abteilung International
Tel: +49 821 3162-367
Email: claudia.glas@schwaben.ihk.de
Andreas Wind
Länderreferent / Abteilung International
Tel: +49 8382 93 83 99
Email: andreas.wind@schwaben.ihk.de