IHK Spezial Webinar: Die neue EU-Spielzeugverordnung und ihre Anwendung
Donnerstag, 11.06.2026, 10:00 - 11:00 Uhr
Die bereits veröffentlichte EU-Spielzeug-Verordnung wird die EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ablösen.
Die Spielzeug-Verordnung ist mit der Produktsicherheits-Verordnung (GPSR) verzahnt. Diese enthält höhere Anforderungen, unter anderem für den Bereich Online-Handel, Produktbeobachtungen und Rückrufmanagement. Diese Punkte sind in der Spielzeug-Verordnung nicht mehr explizit beschrieben. Es wird hier direkt auf die GPSR verwiesen.
Die EU-Konformitätserklärung wird durch die Verpflichtung ersetzt, für Spielzeug einen digitalen Produktpass zur Verfügung zu stellen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Verordnungsvorschlags zu erklären.
Das Webinar zeigt auf, welche Rechte und Pflichten Sie, als Hersteller von Spielzeug, haben und wie Sie die Sicherheit Ihrer Produkte erklären.
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme eine vorherige Anmeldung erforderlich ist.
- Was sind die Ziele der neuen EU-Spielzeugverordnung?
- Ab wann gilt die neue Verordnung?
- Wer ist betroffen?
- Was ist neu?
Hersteller, Geschäftsleitung, Entscheidungsträger, Entwicklungsleiter,
Produktmanager und technische Verantwortliche
Dipl.- Designerin Nadja Lüders
Expertin für Spielzeugsicherheit
Vorstand des Wir machen Spielzeug e.V.
DIN e.V. KMU-Rat Mitglied
Fachbetreuung: Georg Muschik | Telefon: 0821/3162-403 | georg.muschik@schwaben.ihk.de
Organisation: Daniela Miller | Telefon: 0821/3162-1428 | spezial@schwaben.ihk.de
Sprecher
Dipl.- Designerin Nadja Lüders
CE für Spielzeug: mach’s einfach!
Expertin für Spielzeugsicherheit Vorstand des Wir machen Spielzeug e.V. DIN e.V. KMU-Rat Mitglied Foto: Maryl Vogel